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Die Regelung der Erbfolge durch das Testament

Da der Tod uns jederzeit treffen kann und nicht vorhersehbar ist, sollte sich jeder bereits beizeiten Gedanken üer die Regelung der Erbfolge machen. Testament lautet das Stichwort, dem eine üeraus große Bedeutung zugeschrieben werden kann. Viele Menschen schieben das Errichten eines Testaments jahrelang vor sich her, dabei macht es durchaus Sinn, sich bereits im relativ jungen Alter mit dem Testament zu beschätigen. So kann ein Testament bereits ab der Volljährigkeit verfasst werden. Auch Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr können bereits ein Testament vor einem Notar errichten lassen. Wer noch davon ausgeht, dass erst im Alter ein Testament Sinn macht, der irrt, denn häufig ist es genau dann bereits zu spät. Auch kann es durch unvorhersehbare Umstände zum plötzlichen Tod kommen, so dass man besser mit einem Testament vorsorgt und die Erbfolge regelt. Durch ein ordnungsgemäß verfasstes Testament lassen sich oftmals Auseinandersetzungen zwischen den Verbliebenen vermeiden. So kann der Erblasser gezielt festlegen, wie der Ehepartner abgesichert werden soll. Auch die Frage, wie verhindert werden kann, dass Kinder vor dem Tod des Ehepartners ihren Erbteil verlangen, kann durch ein Testament geklärt werden. Da es sich beim Testament um den letzten Willen handelt, sollte man in einem noch selbstbestimmten Alter das Testament errichten, denn die durchdachte Erbfolge verlangt, dass der Erblasser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Das Testament kann handschriftlich aufgesetzt werden, jedoch sollte ein Experte zurate gezogen werden, der sich mit dem Erbrecht auskennt. Nur so lassen sich gravierende Fehler, die oftmals für den Laien gar nicht erkennbar sind, verhindern. Ein auf das Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt oder ein Notar stehen mit Erfahrung und Wissen zur Seite. Hinsichtlich der anfallenden Gebühren haben viele Menschen noch immer ein falsches Bild und gehen von horrenden Kosten aus. Allerdings lohnt es sich, zumindest ein erstes Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Hier können dann die anfallenden Kosten zur Errichtung des Testaments genau besprochen werden.

Hinzugefügt am 08.02.2011 - 14:10:35 von telelino
Kategorie: Gesellschaft Tags: vertrag   kaufvertrag   mietvertrag   kündigungsfrist   abrackprämie   autokaufvertrag   testament
 
 
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